AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DieBine.de – Maschinenstickerei

  1. Geltungsbereich der AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte der DieBine.de – Maschinenstickerei / Sabine Schmoll (nachfolgend auch als „Stickerei“ genannt) mit Unternehmern gem. § 14 BGB und Privatpersonen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jeder zwischen der Stickerei und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, soweit nicht explizit andere Vertragsgegenstände vereinbart worden sind.

Diese AGB gilt für die Rechtsbeziehung zwischen der Stickerei und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Vertrags-, und/oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsbestandteil. Die Stickerei behält sich vor bei einer beiderseits vereinbarten Geschäftsbeziehung auf Teile, oder vollständig auf diese AGB zu verzichten. Dies gilt auch, falls während den Geschäftsbeziehungen sich die AGB des Auftraggebers und/oder die der Stickerei verändern.

Diese AGB ist Geschäftsbestandteil und Eigentum der Stickerei und darf ohne Einverständnis der Stickerei unter keinen Umständen vervielfältigt, kopiert, oder zitiert werden.

  1. Aufträge
    Aufträge werden zu den Preisen und Geschäftsbedingungen der Stickerei vereinbart, wenn diese nicht ausdrücklich anders ausgemacht sind. Für Mängel bei der Veröffentlichung eines Werbeauftrages haftet die Stickerei nicht, ist aber bereit, eventuelle Ansprüche des Auftraggebers anzunehmen. Bei telefonisch oder mündlich erteilten Aufträgen übernimmt die Stickerei keinerlei Haftung. Die Stickerei hat für die vertragsmäßige Bereitstellung der bestellten Waren zu sorgen.
  2. Vertragsabschlüsse
    Verträge mit der Stickerei kommen durch schriftliche, telefonische Bestätigung des Angebotes oder direkt über die Internetseite zustande. Nachträgliche Vereinbarungen von Verträgen müssen durch die Stickerei bestätigt werden. Mündliche Leistungen und Vereinbarungen sind der Stickerei vorbehalten. AGB des Auftraggebers welche den AGB der Stickerei entgegenwirken werden nicht anerkannt und sind kein Bestandteil des Vertrages. Unsere Angebote sind unverbindlicher Natur. Ein Vertrag
    mit der Stickerei kommt durch schriftliche Übermittlung per E-Mail, Fax, Post oder über unsere Internetseite zustande. Angebote gelten, wenn nicht anders ausgewiesen, 14 Tage ab Erhalt des Angebotes. Der Auftraggeber bevollmächtigt die Stickerei in seinem Namen erforderliche Fremdleistungen einzuholen.
  3. Preise
    Alle Preise verstehen sich brutto ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Dies gilt solange die Stickerei weiterhin als „Nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 UStG“ geführt ist. Sollte im Laufe eines Leistungszeitraumes sich die gesellschaftliche Form der Stickerei ändern, bedarf es seitens der Stickerei keiner Bestätigung über die neue Rechtsform und deren einhergehenden Preisveränderungen gegenüber dem Auftraggeber. Preisangebote werden erst mit Bestätigung des Kunden verbindlich. Die Stickerei behält sich das Recht vor, Preisänderungen oder Irrtümer seitens Dritter am Kunden zu verrechnen. Veränderungen der Löhne und feststellbare Kostenveränderungen berechtigen die Stickerei, Angebotspreise entsprechend den Umständen anzupassen. Zusätzliche Kosten wie Verpackung und/oder Versand usw. sind vom Kunden zu tragen. Sind keine konkreten Kosten für einen Posten vereinbart, sind die entstandenen Aufwendungen zu bezahlen.
  4. Vergütung
    Die Vergütung wird entweder auftragsbezogen oder nach Aufwand, oder gemischt vereinbart. Die von der Stickerei für diese Beträge zu erbringenden Gesamtleistungen können schriftlich fixiert werden.
  5. Leistungen
    Erbrachte Leistungen stehen dem Kunden für die vereinbarten Werbezwecke zur Verfügung. Die Übergabe von Rechten an den Auftraggeber hängen von den vollständigen Zahlungen des vereinbarten Vertrages ab. Die Stickerei ist bemächtigt Vertragsleistungen an Dritte teilweise oder vollständig an Dritte weiterzugeben. Aufwendungen, welche die vertragliche Vereinbarung überschreiten, werden als Zusatzleistung gesondert berechnet.
  6. Lieferbedingungen
    Lieferungen gelten, falls nicht anders vereinbart, ab der Stickerei. Die Haftung geht ab dem Lieferzeitpunkt durch die Stickerei an den Auftraggeber über. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist übernimmt die Stickerei keine Haftung für Umstände, die die Stickerei nicht verschuldet hat. Dies gilt besonders in Fällen von höherer Gewalt (z.B. wetterbedingte Zeitüberschreitungen, Umwelteinflüssen etc.). Die Stickerei übernimmt keine Haftung für Schäden bei verspäteter postalischer Zustellung. Unverschuldeter Lieferverzug entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht. Vereinbarte Termine sind nicht als Fix anzusehen, es sei denn die Stickerei hält vertraglich ein Fixtermin mit dem Auftraggeber fest. Falls nicht anders vereinbart gilt: Der Leistungszeitpunkt entspricht dem Rechnungsdatum.
  7. Haftungsbeschränkung
    Bei Vorsatz haftet die Stickerei uneingeschränkt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Für den rechtlichen Nachweis der vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Produkte, Urheberrechte, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Ansprüche, welche hieraus gegen die Stickerei entstehen sind ausgeschlossen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber die Stickerei von jeglicher Haftung frei. Bei nicht von der Stickerei oder vom beauftragten Drittanbieter verschuldete Schwierigkeiten, u.a. Witterungsschwierigkeiten bei Aufnahmen, Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen von abgesprochenen Teilnehmern und dergleichen trägt der Auftraggeber das Risiko und die damit einhergehenden Kosten. Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Leistung nicht entgegen, so wird nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig. Schadensersatzansprüche bleiben bei verweigerter Abnahme vorbehalten. Nach Leistungsfrist eingetretenen Veränderungen oder Verschlechterungen sowie verlorengegangene Produkte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollen die bei der Stickerei lagernden oder sich zeitweilig befindlichen Produkte oder ähnliches des Auftraggebers versichert werden, obliegt dies dem Auftraggeber. Die Stickerei kann nur für eine ordnungsgemäße Lagerung und Umgang mit Produkten oder ähnlichem garantieren.
  8. Urheber- und Nutzungsrechte
    Alle Rechte an den erstellten Aufträgen, Medien und Produkten sind der Stickerei vorbehalten. Es kann auf den Verzicht der Rechte seitens der Stickerei nur schriftlich festgehalten in Verträgen verzichtet werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, Design, Ausstattung, Firmen- oder Warendesigns vom Auftraggeber übernommen werden, so kann hierfür ein besonderer Kostenaufwand vereinbart werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglicher Form und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Medien und ähnlichen verbleiben bei der Stickerei. Für die Rechte der Vervielfältigung sowie für alle formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
    Fotografien, Negative, Entwürfe und sonstige erarbeitet Medien sind Eigentum der Stickerei oder des von der Stickerei beauftragten Drittanbieters. Die Aufbewahrung der Negative erfolgt ohne Gewähr. Auch das Urheberrecht an den Aufnahmen bleibt vorbehalten, soweit nicht andere Vereinbarungen getroffen werden. Für Mängel in den formalrechtlichen Voraussetzungen, deren Erfüllung dem Auftraggeber obliegt, übernimmt die Stickerei keine Haftung. Abgelehnte Werkgestaltungen und Leistungen wie Skizzen, Entwürfe sowie Fotos und Medien bleiben der Stickerei zur weiteren Nutzung und Verwertung vorbehalten. Vom Auftraggeber abgelehnte Entwürfe können durch eine gesonderte Vereinbarung reserviert werden. Die Stickerei darf die Arbeitsergebnisse eines erteilten Auftrags zum Zweck der Eigenwerbung veröffentlichen. Diese werbliche Verwendung kann durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Stickerei ausgeschlossen werden.
  9. Drittanbieter
    Bei Leistungen von Dritten für die Stickerei hat die Stickerei freie Verfügbarkeit für den Auftraggeber zu garantieren. Für die Arbeiten, die üblicherweise von der Stickerei an Dritte vergeben werden haftet die Stickerei nicht.
  10. Mangelansprüche
    Beanstandungen der aufgebrachten Leistungen müssen innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Absende- Einstelldatum, bei der Stickerei schriftlich eingereicht werden. Es kann Minderung oder Nachbesserung, jedoch nicht Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden. Druckfertige Vorlagen und Korrekturabzüge müssen beim Auftraggeber unverzüglich geprüft werden und innerhalb eines Tages in schriftlicher oder mündlicher Form der Stickerei mitgeteilt werden. Eine Haftung für vorliegende Text- und Druckfehler übernimmt die Stickerei nicht. Beauftragt der Auftraggeber direkt eine Druckerei, der für seine Vervielfältigungsarbeit Druckunterlagen benötigt, die von der Stickerei gestaltet und produziert werden, ist die Stickerei von jeglicher Haftung gegenüber Mängeln an dem fertigen Druckobjekt frei gestellt.
  11. Zahlungsbedingungen – Eigentumsvorbehalt
    Vergütungen sind innerhalb der getroffenen Vereinbarungen pünktlich zu zahlen. Für alle Zahlungen gilt, falls nicht schriftlich durch die Stickerei festgehalten, eine Frist von 14 Tagen ab Eingang der Rechnung. Ist die Frist überschritten kommt der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung übermittelt werden muss. Verzugsfolgen richten sich, im Rahmen gesetzlicher Vorschriften, nach den Vorgaben der Stickerei. Eine mündliche oder persönliche Vereinbarung ist nur legitim mit Einverständnis der Stickerei. Bis zur endgültigen Bezahlung gilt uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt. Die Stickerei ist berechtigt von dem Auftrag zurückzutreten falls die Bezahlung nicht vor dem ausgemachten Starttermin eingegangen ist. Werden fällige Forderungen nach erfolgter Leistungserbringung nicht beglichen, so sind mindestens 5% aber maximal 11% der vereinbarten Auftragssumme als Verzugsausgleich mit sofortiger Wirkung zu zahlen. Verzüge über einen längeren Zeitraum können mit monatlich steigendem Zins veranschlagt werden. Bei nicht Zahlung kann die Stickerei davon absehen geforderte Leistungen zu erbringen. Auch wird diesbezüglich eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ausgeschlossen.
  12. Rücktrittsrecht
    Sollte die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers in Frage stehen (z.B. bei Konkurseröffnung, Insolvenzverfahren oder Zwangsvollstreckungen usw.), hat die Stickerei das Recht den Vertrag aufzulösen. Offene Rechnungen werden somit mit sofortiger Wirkung fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen können Vorauszahlungen veranschlagt werden. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich anfallender Neben- oder Fremdkosten. Noch nicht erbrachte Leistungen werden mit bis zu 50% berechnet. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, sind die erbrachten Leistungen sofort fällig. Es gilt die festgelegte Regelung: Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnungen gegen die Ansprüche der Stickerei sind ausgeschlossen.
  13. Abwicklung
    Mit der Erbringung der Leistungen und dem Vertragsende hat die Stickerei dem Auftraggeber sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen wie etwa Fotos, Medien, Dokumente usw. zurückzugeben. Bei offenen Rechnungen hat die Stickerei ein Zurückbehaltungsrecht. Die Stickerei behält sich Unterlagen und sonstige Dokumente sowie Medien und Produkte vor, falls vom Auftraggeber klar gemacht wurde, dass diese nicht länger vom Kunden gebraucht werden.
  14. Geheimhaltung und Datenschutz
    Die Stickerei betrachtet die gesamte Zusammenarbeit mit dem Kunden und damit einhergehende Informationen und Bereitstellungen als Geschäftsgeheimnis. Bei der Stickerei Beschäftigten und angewiesene Drittanbieter sind der Geheimhaltung verpflichtet. Bei Schäden durch Dritte haftet die Stickerei nicht.
    Sämtliche vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten werden von der Stickerei gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben,
    verarbeitet und gespeichert. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen, welche personenbezogene Informationen Dritter enthalten, fallen in die Verantwortung des Auftraggebers hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten durch die Stickerei.
  15. Kennzeichnungen und Belege
    Die Stickerei ist berechtigt, an allen von ihr gestalteten Werbemaßnahmen einen Firmentext und/oder ein Logo zu platzieren, wobei Platzierung und Schriftgröße mit dem Auftraggeber abgestimmt werden können. Die Stickerei kann nach eigenem Ermessen von diesem Recht absehen.
  16. Gerichtsstand
    Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Ansprüche wird Heilbronn festgelegt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als rechtskräftig, sofern von der Stickerei nicht anders angesehen. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand Regelung.
  17. Sonderregelung
    Die Stickerei hält sich das Recht vor Preise, Leistungen und/oder Abgabetermine neu mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. Dies ist mit Einverständnis der Stickerei auch mündlich rechtskräftig.

Diese AGB wurden zuletzt am 09.02.2019 aktualisiert.